Sie benötigen eine Schankerlaubnis (Gestattung nach §12 GastG) für eine anstehende Veranstaltung ?
Ansprechpartner:
Ramona Müller
09923 801120
ramona.mueller@teisnach.de
Claudia Kraus
09923 801115
claudia.kraus@teisnach.de
Ablauf:
1. Antragsformular ausfüllen (siehe Download unten) und bei der Gemeindeverwaltung einreichen (per Post oder per E-Mail)
2. Die Gemeindeverwaltung erteilt einen gaststättenrechtlichen Bescheid oder eine Genehmigungsfiktion
Wichtige Hinweise:
- Die Schankerlaubnis sollte mindestens 14 Tage vorher beantragt werden, da nur so von der Genehmigungsfiktion Gebrauch gemacht werden kann. Geht die Veranstaltungsanzeige später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ein, ergeht ein kostenpflichtiger Bescheid









