Realsteuerhebesätze:
Hebesatz Grundsteuer A 190 %
Hebesatz Grundsteuer B 190 %
Hebesatz Gewerbesteuer 340 %
Herstellungsbeiträge:
| Wasserversorgung | Abwasserbeseitigung | |
| pro qm Grundstücksfläche | 0,88 €* | 1,57 € |
| pro qm Grundstücksfläche ab 01.01.2026 | 0,86 €* | 1,60 € |
| pro qm Geschoßfläche | 4,21 €* | 8,26 € |
| pro qm Geschoßfläche ab 01.01.2026 | 4,04 €* | 7,28 € |
Benutzungsgebühren:
| Wasserversorgung | Abwasserbeseitigung | |
| pro Kubikmeter | 2,40 €* | 2,25 € |
| pro Kubikmeter ab 01.01.2026 | 2,62 €* | 3,82 € |
| Grundgebühr Zähler bis 4m³/h | 31,00 €* |
*zzgl. MwSt
Grundsteuer in Bayern - Anzeige von Änderungen:
Wie kann ich die Änderung(en) anzeigen?
Sie können die Änderung(en) am Grundstück bzw. am Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über
- den Vordruck Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5) oder
- eine vollständig ausgefüllte Grundsteuererklärung (Vordrucke BayGrSt 1 bis BayGrSt 4)
anzeigen. Die Vordrucke erhalten Sie online unter
www.grundsteuer.bayern.de oder bei Ihrem Finanzamt. Diese können Sie über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de oder auch in Papierform übermitteln. Falls es in einem Jahr mehrere Änderungen gab, zeigen Sie diese bitte zusammengefasst an. Beim Formular Grundsteuererklärung geben Sie bitte den Stand nach den Änderungen an.
Was passiert mit der Änderungsanzeige?
Das Finanzamt prüft, ob und in welcher Höhe sich die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ändert. Anschließend schickt Ihnen das Finanzamt neue Bescheide (Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge bzw. den Grundsteuerwert; Bescheid über den Grundsteuermessbetrag) zu. Zudem teilt es der zuständigen Kommune automatisch die neue Bemessungsgrundlage mit.
Die Kommune schickt Ihnen dann einen neuen Grundsteuerbescheid zu, in dem aufgeführt ist, wie viel Grundsteuer Sie künftig zahlen müssen.









